Bühnenbild_Fahrdienst2.jpg Foto © DRK / Jörg F. Müller

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Fahrdienst und Patiententransfer

Kontakt

Fahrdienst
Trelleborger Straße 11
18107 Rostock

Tel. 0381 24279-777
Fax 0381 24279-9777
fahrdienst@drk-rostock.de

Auf uns ist Verlass!

Über 50 Fahrzeuge des DRK-Fahrdienstes sind täglich in Rostock im Einsatz. Pünktlich und zuverlässig befördern wir täglich rund 600 Menschen zur Schule, zur Arbeit oder in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Und das je nach Bedarf an sieben Tagen in der Woche.

Wir befördern fachgerecht auch Rollstuhlfahrer und arbeiten mit einem Qualitäts-Management-System. Unsere Fahrzeuge werden täglich kontrolliert und jährlich einer Hauptuntersuchung unterzogen. Unsere Fahrer absolvieren regelmäßig ein Fahrsicherheitstraining der Verkehrswacht und werden im sachgerechten Umgang mit Rollstühlen und deren Rückhaltesystemen geschult.

Patientenfahrten und Personenbeförderung

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Der DRK Fahrdienst ermöglicht praktische und bequemes Reisen - ob mit oder ohne Gehstock, Rollator oder Rollstuhl. Bei Vorliegen eines Transportscheines für Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegend-Fahrten ohne medizinische Begleitung bitten Sie immer um einen DRK-Fahrdienst.

Wir bieten folgende Fahrten an:

  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • zur Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge, Einkaufsfahrten, Privatbesuche und Freizeitaktivitäten

Kosten:

  • Kilometergenaue Abrechnung nach der Länge der benötigten Strecke
  • Eventuelle Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Unser Qualitätsanspruch

Für weitere zwei Jahre erhielt der Fahrdienst des DRK Kreisverbandes Rostock e.V. erneut das Zertifikat zur "sicheren Beförderung von Kranken und Menschen mit Behinderungen". Überprüft wurden unter anderem die Kenntnisvermittlung an die Mitarbeiter, die korrekte Fahrzeugtechnik - von der Profiltiefe der Reifen bis hin zur Verankerung der Sicherheitsgurte, die korrekte Kennzeichnung der Fahrzeuge sowie die Gesetzmäßigkeiten hinsichtlich Unfallverhütung, Arbeitszeitgesetz und Betriebliches Gesundheitsmanagement.