Foto © DRK / Zelck

Interdisziplinäre Frühförderung

Treten in den ersten Lebensjahren – vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt – Entwicklungsauffälligkeiten auf oder droht eine Behinderung bzw. liegt eine Behinderung vor, dann besteht für das Kind Anspruch auf „frühe Förderung“.Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihrer Kinder haben.

Was ist Frühförderung? Was sind Ziele und Aufgaben?

Die Interdisziplinäre Frühförderung findet rund um das Kind (von Geburt bis max. Einschulung) und seiner Familie im Dialog mit allen Beteiligten statt. Alle heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen haben das Ziel, dem Kind die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und es in das Leben der Gesellschaft zu integrieren. Die Frühförderung findet im Rahmen der Eingliederungshilfe statt und bedarf einer vorherigen Antragstellung. Auf dem Weg der Beantragung unterstützen und begleiten wir die jeweiligen Familien. Die Förderung erfolgt im Kontext des familiären Bezugssystems des Kindes.

  • eine drohende Behinderung zu erkennen und durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen abzuwenden
  • eine Behinderung zu erkennen und ihre Folgen durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen zu vermeiden, auszugleichen oder zu mindern
  • deren fortschreitenden Verlauf zu lindern und die durch die Behinderung verursachten Beeinträchtigungen und Folgen zu beseitigen und zu mildern
  • die Entwicklung des behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindes ganzheitlich zu fördern und seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu erleichtern
  • die Eltern zu beraten und zu begleiten

Es gibt zwei Varianten von Frühförderleistungen. Zum einen die reine heilpädagogische Frühförderung, welche ausschließlich über den Eingliederungshilfeträger/ die Kommune finanziert wird und zum anderen die Komplexleistungen mit heilpädagogische und medizinisch- therapeutischen Leistungen. Frühförderleistungen im Rahmen der Komplexleistung werden zusätzlich Anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen mitfinanziert.

Wie wird gefördert?

Ausgehend von den vorhandenen Fähigkeiten des Kindes zielt unsere Förderarbeit darauf ab, das Kind in seinen Kompetenzen zu stärken und durch gesetzte Impulse in der Interaktion mit dem Kind und seiner Familie, die nächsten Entwicklungsschritte und die Entfaltung seiner Persönlichkeit anzuregen.

Die Förderung findet primär im Einzelkontext statt und kann durch folgende ergänzende Angebote abgerundet werden:

  • Frühchentreff
  • Treffen für Eltern und deren Kinder mit Syndrom
  • tiergestützte Pädagogik
  • Gruppe für Wahrnehmung, Motorik und Interaktion im Wasser
  • Gruppe für Interaktion, Psychomotorik und Koordination
  • Mini Flow-Gruppe für Körperbewusstsein

Was wird gefördert?

Entsprechend der individuellen Entwicklung des Kindes folgende Bereiche:

  • Motorik
  • Wahrnehmung
  • Lern- und Spielverhalten
  • Sprache
  • Selbständigkeit
  • Sozialverhalten

     

Wo wird gefördert?

Die Frühförderung findet innerhalb der Hansestadt Rostock in mit folgenden Möglichkeiten statt: 

  • In den Förder- und Therapieräumen der Interdisziplinären Frühförderstellen des DRK Rostock im Patriotischen Weg 93
  • in den Praxen unserer Kooperationspartnern
  • in den Häuslichkeiten
  • wenn möglich in Kindertagesstätten oder Tagesmütter/-väter
  • im weiteren Lebensumfeld der Kinder

Unser Team

mit speziellen Ausbildungen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren besteht aus:

  • Pädagoginnen und Pädagogen
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Ärztinnen und Ärzten

Wie kann ich Frühförderung für mein Kind erhalten?

Melden Sie sich einfach telefonisch unter 0381- 242796100 oder per Mail unter fruehfoerderung@drk-rostock.de.

Wir klären mit Ihnen in einer ersten Kurzberatung mögliche Zugangswege und leiten je nach Bedarf die weiteren Schritte auf dem Weg der Beantragung ein.

Zu erwähnen ist, dass im Rahmen der Frühförderung immer ein heilpädagogischer Bedarf als Grundlage mit hervorgehen muss. Eine reine therapeutische Versorgung als Rezeptleistung ist nicht möglich.